Wir beraten und vertreten Gesellschaften, Gesellschafter und Unternehmer bei der Gründung von Gesellschaften, bei der Bildung und Umstrukturierung von Konzernen und Unternehmensgruppen, bei der Auseinandersetzung unter Gesellschaftern und bei der steuerrechtlich zweckmäßigen Gestaltung der Unternehmensverfassung und der Unternehmensnachfolge. Wir unterstützen unsere in- und ausländischen Mandanten beim Erwerb und der Veräußerung von Unternehmen oder Beteiligungen und begleiten auch die Konzeption der Finanzierung einschließlich Private Equity und Wagniskapitalfinanzierungen. Die Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten gegenüber ihren Geschäftspartnern sowie deren vertragliche Absicherung gehört ebenso dazu wie die Beratung und Vertretung der Beteiligten gegenüber Steuer-, Kartell- und sonstigen Verwaltungsbehörden. Unsere Mandanten dürfen von uns auf allen Gebieten des Wirtschaftsrechts raschen und zuverlässigen Rat, Begleitung und Vertretung in Verhandlungen, fundierte Vertragsentwürfe und die umfassende, nachhaltige Betreuung ihrer unternehmerischen Interessen erwarten.
Wir beraten und vertreten in- und ausländische Arbeitgeber, Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Führungskräfte in allen arbeitsrechtlichen Fragen, einschließlich solcher, die im Zusammenhang mit Unternehmensrestrukturierungen und gestaltenden Maßnahmen von Arbeitgebern auftreten. Unsere Tätigkeit umfasst die Beratung in individualrechtlichen wie auch betriebsverfassungsrechtlichen Fragen bei der Begründung, Gestaltung und Beendigung von Anstellungsverhältnissen sowie die Vertretung in notwendigen Gerichtsverfahren. Verhandlungen mit Betriebsräten in Angelegenheiten der betrieblichen Mitbestimmung zählen ebenso dazu wie die Beratung und Vertretung unserer Mandanten in Einigungsstellenverfahren.
Im Bereich der Medien beraten und vertreten wir in- und ausländische Mandanten auf allen in Betracht kommenden zivilrechtlichen und öffentlichrechtlichen Gebieten. Eine besondere Bedeutung haben dabei die Bereiche Internet und E-Commerce erlangt.
Von der Registrierung und Verteidigung von Marken und Geschmacksmustern bis hin zu wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen sowie kartellrechtlichen Verfahren bieten wir Beratung und Verfahrensvertretung an. Wir verhelfen unseren Mandanten zu Markenschutz und zur Durchsetzung ihrer Schutzrechte – durch Zusammenarbeit mit erfahrenen IP-Anwälten auch in anderen Ländern.
Wir beraten und unterstützen Mitarbeiter (Manager und Geschäftsführer) der Unternehmen bei Ihrer Versetzung vom Ausland zu deutschen Niederlassungen. Ferner begleiten wir Privatpersonen bei Ihren Investitionen in Deutschland. So erfolgt eine Betreuung und Beratung der Mandanten von Anfang bis zur Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung / Arbeitsgenehmigung. Die Kanzlei kann dabei auf langjährige Erfahrungen zurückgreifen und arbeitet erfolgreich mit den verschiedenen Institutionen wie Agentur für Arbeit, Ausländerbehörde, IHK und Wirtschaftsförderung.
Unsere Mandanten sind zumeist im Vertrieb aktiv, Waren werden in Deutschland und Europa über die Niederlassungen und Tochtergesellschaften vertrieben. Aus diesem Grund haben wir eine weitreichende Expertise im Vertriebsrecht, einschließlich Handelsvertreterrecht und Vertragshändlerrecht. Dabei unterstützt die Kanzlei die Mandanten in der Vertragsgestaltung und Auseinandersetzung mit bestehenden und ehemaligen Vertriebspartnern.